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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
§ 31 Abs. 5 Oö. BauO 1994 stellt auf Immissionen, die auf Grund rechtskräftiger Bescheide zulässig sind, ab; nur solche Immissionen sind beachtlich (Hinweis E 15.10.1996, Zl. 96/05/0149). Es ist aber auszuschließen, dass Sachbeschädigungen in der Umgebung der betreffenden Diskothek auf Grund des rechtskräftigen gewerbebehördlichen Bewilligungsbescheides zulässig seien. Auf diese Art der Beeinträchtigungen können die Nachbarn daher keine zu beachtenden Einwendungen nach § 31 Abs. 5 Oö. BauO 1994 stützen.
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete BaurechtMaßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006050074.X01Im RIS seit
31.05.2006Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009