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72/01 HochschulorganisationNorm
UniAkkG 1999 §3 Abs1 idF 2000/I/054;Rechtssatz
Aus dem Umstand, dass der Fall einer Verleihung eines Ehrendoktorats durch eine akkreditierte Privatuniversität in den in § 116 Abs. 2 angeführten Fällen (Z. 1 bis 4) des Universitätsgesetzes 2002 nicht ausdrücklich erwähnt ist, ist für den Rechtsstandpunkt des Beschwerdeführers (der als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener einer GmbH die unberechtigte Verleihung eines Ehrendoktorats zu verantworten hatte) nichts gewonnen. Eine unberechtigte Verleihung (im Sinne des § 116 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002) des Ehrendoktorats lag jedenfalls auch dann vor, wenn die GmbH als akkreditierte Privatuniversität keine Berechtigung zur Verleihung von Ehrendoktoraten hatte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005100156.X01Im RIS seit
31.05.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008