RS Vwgh 2006/4/28 2005/10/0156

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Veröffentlicht am 28.04.2006
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Index

72/01 Hochschulorganisation

Norm

UniAkkG 1999 §3 Abs1 idF 2000/I/054;
UniAkkG 1999 §5 Abs2 Z4 idF 2000/I/054;
UniversitätsG 2002 §116 Abs1 Z3;
UniversitätsG 2002 §116 Abs1;
UniversitätsG 2002 §116 Abs2;

Rechtssatz

Aus dem Umstand, dass der Fall einer Verleihung eines Ehrendoktorats durch eine akkreditierte Privatuniversität in den in § 116 Abs. 2 angeführten Fällen (Z. 1 bis 4) des Universitätsgesetzes 2002 nicht ausdrücklich erwähnt ist, ist für den Rechtsstandpunkt des Beschwerdeführers (der als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener einer GmbH die unberechtigte Verleihung eines Ehrendoktorats zu verantworten hatte) nichts gewonnen. Eine unberechtigte Verleihung (im Sinne des § 116 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002) des Ehrendoktorats lag jedenfalls auch dann vor, wenn die GmbH als akkreditierte Privatuniversität keine Berechtigung zur Verleihung von Ehrendoktoraten hatte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005100156.X01

Im RIS seit

31.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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