RS Vwgh 2006/4/28 2003/10/0231

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Veröffentlicht am 28.04.2006
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Index

L55008 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Vorarlberg
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
NatSchG Vlbg 1997 §35 Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Für die Gesetzmäßigkeit der Annahme einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist entscheidend, inwieweit Merkmale, die für den optischen Eindruck, den die Landschaft bietet, maßgeblich sind, durch die optische Wirkung des Vorhabens beeinträchtigt werden. (Hier in Zusammenhang mit einem im Grunde des § 35 Abs. 4 Vlbg NatSchG erlassenen Bescheid.)

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003100231.X03

Im RIS seit

30.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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