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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §52;Rechtssatz
Die Auswirkungen auf einen gesunden, normal empfindenden Menschen iSd § 48 Abs. 2 NÖ BauO 1996 hat die Behörde im Ermittlungsverfahren festzustellen. Sie hat sich hiebei im Allgemeinen der Mithilfe von Sachverständigen, und zwar eines technischen und eines medizinischen Sachverständigen zu bedienen. Sache des technischen Sachverständigen ist es, über das Ausmaß der zu erwartenden Immissionen und ihre Art Auskunft zu geben, während es dem medizinischen Sachverständigen obliegt, seine Meinung hinsichtlich der Wirkungen der Immissionen auf den menschlichen Organismus darzulegen (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 22. November 2005, Zl. 2003/05/0121, und vom 19. Juni 2002, Zl. 2000/05/0059, m. w.N.). Die Frage, ob eine das örtlich zumutbare Maß übersteigende Belästigung vorliegt, bedarf stets der Beantwortung durch einen medizinischen Sachverständigen (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 24. März 1987, Zl. 86/05/0132, und vom 5. Februar 1991, Zl. 90/05/0142). [Hier: Unter anderem fehlen (betreffend die behauptete Lärmbelästigung durch die geplante Sirene) nähere Angaben zu dem herangezogenen Grenzwert. Schließlich kann ein Hinweis im Gutachten eines Technikers auf nicht näher dargestellte Grenzwerte, selbst wenn sie von (Amts)ärzten festgelegt worden sein sollten, kein medizinisches Gutachten eines Sachverständigen ersetzen. Den eingeholten Gutachten ist auch nicht zu entnehmen, ob - bezogen auf den Zeitpunkt des wöchentlichen Probealarms - eine allenfalls bestehende Immissionsbelastung durch die zweite Sirene am Feuerwehrhaus Berücksichtigung fand bzw. ob und warum sie keine Berücksichtigung zu finden hatte.]
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung TechnikerBaurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005050169.X06Im RIS seit
31.05.2006Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009