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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass sich im Beschwerdefall der zulässige Dachgeschossausbau nicht nur auf bereits vorhandene, sondern auch auf neue Geschosse bezieht (vgl. das hg. Erkenntnis vom 7. März 2000, Zl. 98/05/0177, zu einer vergleichbaren Rechtslage). (Hier:
Das bestehende Gebäude ist - wie im Bebauungsplan vorgesehen - an die Grundstücksgrenze zum Grundstück der Nachbarn angebaut. Auf Grund der Anordnungen im Bebauungsplan war daher auch der Anbau des Dachgeschossausbaues an die Grundstücksgrenze zum Grundstück der Nachbarn hin zulässig.)
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Gebäudehöhe BauRallg5/1/5Baubewilligung BauRallg6Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinBaurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004050257.X02Im RIS seit
08.06.2006Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009