RS Vwgh 2006/4/28 2004/05/0257

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Veröffentlicht am 28.04.2006
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Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82000 Bauordnung
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82054 Baustoff Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO OÖ 1994 §31 Abs4 idF 1998/070;
BauRallg;
BauTG OÖ 1994 §2 Z25 lita idF 1998/103;
VwGG §34 Abs1 impl;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass sich im Beschwerdefall der zulässige Dachgeschossausbau nicht nur auf bereits vorhandene, sondern auch auf neue Geschosse bezieht (vgl. das hg. Erkenntnis vom 7. März 2000, Zl. 98/05/0177, zu einer vergleichbaren Rechtslage). (Hier:

Das bestehende Gebäude ist - wie im Bebauungsplan vorgesehen - an die Grundstücksgrenze zum Grundstück der Nachbarn angebaut. Auf Grund der Anordnungen im Bebauungsplan war daher auch der Anbau des Dachgeschossausbaues an die Grundstücksgrenze zum Grundstück der Nachbarn hin zulässig.)

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Gebäudehöhe BauRallg5/1/5Baubewilligung BauRallg6Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinBaurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004050257.X02

Im RIS seit

08.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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