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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
NAG 2005 §21 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Niederlassungsbewilligung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Erstniederlassungsbewilligung mit dem Aufenthaltszweck "jeglicher Aufenthaltszweck, § 13 Abs. 2 FrG" gemäß § 21 Abs. 1 NAG abgewiesen. Eine besondere Berücksichtigungswürdigkeit (aus humanitären Gründen) iSd § 72 Abs. 1 NAG sei nicht hervorgekommen. Da der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung als "Erstantrag" zu werten ist und ihm gemäß § 74 NAG ohne amtswegige Zulassung der Behörde auch kein Recht auf Inlandsantragstellung zusteht, aus dem er bis zum rechtskräftigen Abschluss des Niederlassungsverfahrens einen Schutz vor Ausweisung ableiten könnte (Hinweis E 30. Juni 2005, 2005/18/0125), bewirkt der angefochtene Bescheid keine Änderung seiner Rechtsposition. Er ist einem Vollzug iSd § 30 Abs. 2 VwGG nicht zugänglich.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Polizeirecht Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:AW2006180070.A01Im RIS seit
25.07.2006