RS Vwgh 2006/5/10 AW 2006/18/0070

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Veröffentlicht am 10.05.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG 2005 §21 Abs1;
NAG 2005 §72 Abs1;
NAG 2005 §74;
VwGG §30 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Niederlassungsbewilligung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Erstniederlassungsbewilligung mit dem Aufenthaltszweck "jeglicher Aufenthaltszweck, § 13 Abs. 2 FrG" gemäß § 21 Abs. 1 NAG abgewiesen. Eine besondere Berücksichtigungswürdigkeit (aus humanitären Gründen) iSd § 72 Abs. 1 NAG sei nicht hervorgekommen. Da der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung als "Erstantrag" zu werten ist und ihm gemäß § 74 NAG ohne amtswegige Zulassung der Behörde auch kein Recht auf Inlandsantragstellung zusteht, aus dem er bis zum rechtskräftigen Abschluss des Niederlassungsverfahrens einen Schutz vor Ausweisung ableiten könnte (Hinweis E 30. Juni 2005, 2005/18/0125), bewirkt der angefochtene Bescheid keine Änderung seiner Rechtsposition. Er ist einem Vollzug iSd § 30 Abs. 2 VwGG nicht zugänglich.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Polizeirecht Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:AW2006180070.A01

Im RIS seit

25.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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