RS Vwgh 2006/5/17 2004/14/0080

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6 Z1;

Rechtssatz

Wird ein räumlich wesentlicher Teil eines Gebäudes zur Gänze zerstört und dieser zerstörte Gebäudeteil in der Folge wieder neu aufgebaut, stellen die Aufbaukosten aktivierungspflichtige Herstellungskosten dar, die zum Entstehen eines Gebäudes neuer Wesensart führen (Hinweis E 17. Oktober 1951, 150/49, VwSlg 479 F/1951).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004140080.X06

Im RIS seit

22.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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