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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6 Z1;Rechtssatz
Wird ein räumlich wesentlicher Teil eines Gebäudes zur Gänze zerstört und dieser zerstörte Gebäudeteil in der Folge wieder neu aufgebaut, stellen die Aufbaukosten aktivierungspflichtige Herstellungskosten dar, die zum Entstehen eines Gebäudes neuer Wesensart führen (Hinweis E 17. Oktober 1951, 150/49, VwSlg 479 F/1951).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004140080.X06Im RIS seit
22.06.2006Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013