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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/08/0174Rechtssatz
Die im § 36a Abs. 5 Z. 1 AlVG enthaltene Anordnung, dass das Einkommen durch die Vorlage des Einkommensteuerbescheides nachzuweisen ist, bedeutet eine zwecks Erleichterung des praktischen Vollzuges angeordnete Bindung der Behörden der Arbeitsmarktverwaltung an das Einkommensteuerrecht, wobei das im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene Einkommen insoweit heranzuziehen ist, als es aus Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, d.h. aus den Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z. 2 und 3 EStG 1988 resultiert (Hinweis E 25. Mai 2005, Zl. 2004/08/0105, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004080171.X01Im RIS seit
05.07.2006Zuletzt aktualisiert am
06.11.2009