RS Vwgh 2006/5/17 2004/14/0102

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Veröffentlicht am 17.05.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §162;
KStG 1988 §8 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/13/0131 E 4. November 1998 RS 1

Stammrechtssatz

Die durch § 162 BAO normierte Rechtsfolge ist zur Beurteilung der Frage, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt und ob dem Gesellschafter entsprechende Beträge zugeflossen sind, nicht geeignet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004140102.X05

Im RIS seit

22.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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