RS Vwgh 2006/5/17 2004/14/0080

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/14/0042 E 17. November 2004 RS 2(hier nur zweiter Satz)

Stammrechtssatz

Werden im Zuge einer Baumaßnahme weitere Arbeiten am selben Objekt für notwendig befunden und in der Folge zeitnah durchgeführt, so ist nach Ansicht des Gerichtshofes von einer einheitlichen Baumaßnahme auszugehen. Werden durch eine einheitliche Baumaßnahme sämtliche Gebäudeteile ausgetauscht, so wird dadurch ein Wirtschaftsgut (Gebäude) neu geschaffen, weshalb Herstellungsaufwand vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004140080.X05

Im RIS seit

22.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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