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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/14/0042 E 17. November 2004 RS 2(hier nur zweiter Satz)Stammrechtssatz
Werden im Zuge einer Baumaßnahme weitere Arbeiten am selben Objekt für notwendig befunden und in der Folge zeitnah durchgeführt, so ist nach Ansicht des Gerichtshofes von einer einheitlichen Baumaßnahme auszugehen. Werden durch eine einheitliche Baumaßnahme sämtliche Gebäudeteile ausgetauscht, so wird dadurch ein Wirtschaftsgut (Gebäude) neu geschaffen, weshalb Herstellungsaufwand vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004140080.X05Im RIS seit
22.06.2006Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013