Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs4;Rechtssatz
Der Umstand, dass im Zuge der Erhaltung besseres Material oder eine modernere Ausführung gewählt wird, führt noch nicht zu Herstellungsaufwand, solange nicht die Wesensart des Wirtschaftsgutes verändert wird (vgl das hg Erkenntnis vom 10. Juni 1987, 86/13/0167).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004140080.X04Im RIS seit
22.06.2006Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013