RS Vwgh 2006/5/17 2004/08/0177

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Veröffentlicht am 17.05.2006
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10;
AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §9 Abs2;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Angemessenheit der angebotenen Entlohnung iSd § 9 Abs. 2 AlVG ist nicht nur das vereinbarte Monatsentgelt im engeren Sinne, sondern das Gesamtgefüge der vertraglichen Leistungsbeziehungen von Bedeutung, sodass insbesondere auch Ansprüche auf Sonderzahlungen, Prämien u. dgl. ebenso zu berücksichtigen sind wie beispielsweise Geldleistungen, die gegebenenfalls vom Dienstnehmer gegenüber dem Dienstgeber auf Grund des Dienstvertrages zu erbringen sind und seinen Entgeltanspruch de facto schmälern. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob diese Ansprüche des Arbeitgebers auch rechtlich in jedem Fall durchsetzbar wären, da es dem Arbeitslosen nicht zugemutet werden kann, zur Frage der Entgeltgestaltung ein arbeitsgerichtliches Verfahren zu führen (Hinweis E 29. Juni 1993, Zl. 92/08/0053).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004080177.X02

Im RIS seit

04.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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