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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs4;Rechtssatz
Aufwendungen, die für die Anschaffung oder Herstellung eines selbständig bewertungsfähigen Wirtschaftsgutes getätigt werden, sind zu aktivieren, nicht aber jene, durch die ein schon bestehendes Wirtschaftsgut erhalten (instandgehalten) wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004140080.X02Im RIS seit
22.06.2006Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013