RS Vwgh 2006/5/17 2005/08/0079

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.2006
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §35;
BSVG §2 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/08/0197 E 18. Juni 1991 VwSlg 13457 A/1991 RS 5

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob die für eine Betriebsführung auf Rechnung und Gefahr entscheidenden Eigenschaften auf eine Person zutreffen, kommt es - ähnlich wie beim Dienstgeberbegriff des § 35 ASVG - nicht auf den nach außen in Erscheinung tretenden Sachverhalt, sondern auf die wirklichen rechtlichen Verhältnisse an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005080079.X04

Im RIS seit

05.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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