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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/08/0197 E 18. Juni 1991 VwSlg 13457 A/1991 RS 5Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage, ob die für eine Betriebsführung auf Rechnung und Gefahr entscheidenden Eigenschaften auf eine Person zutreffen, kommt es - ähnlich wie beim Dienstgeberbegriff des § 35 ASVG - nicht auf den nach außen in Erscheinung tretenden Sachverhalt, sondern auf die wirklichen rechtlichen Verhältnisse an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005080079.X04Im RIS seit
05.07.2006