RS Vwgh 2006/5/17 2005/08/0079

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.2006
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1 Z1;
LAG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/08/0008 E 4. Oktober 2001 RS 2

Stammrechtssatz

Unter einer selbstständigen land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit im Rahmen eines land(forst)wirtschaftlichen Betriebes ist eine - nicht in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit verrichtete - nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit zu verstehen, die objektiv die Schaffung von Einkünften in Geld- oder Güterform bezweckt; auf die persönliche Mitarbeit kommt es hiebei nicht an, die notwendige Arbeit kann vielmehr auch durch Familienangehörige oder Dienstnehmer verrichtet werden (Hinweis E 4. Juni 1982, 81/08/0051).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005080079.X02

Im RIS seit

05.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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