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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
BSVG §2 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/08/0008 E 4. Oktober 2001 RS 2Stammrechtssatz
Unter einer selbstständigen land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit im Rahmen eines land(forst)wirtschaftlichen Betriebes ist eine - nicht in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit verrichtete - nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit zu verstehen, die objektiv die Schaffung von Einkünften in Geld- oder Güterform bezweckt; auf die persönliche Mitarbeit kommt es hiebei nicht an, die notwendige Arbeit kann vielmehr auch durch Familienangehörige oder Dienstnehmer verrichtet werden (Hinweis E 4. Juni 1982, 81/08/0051).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005080079.X02Im RIS seit
05.07.2006