Index
L65002 Jagd Wild KärntenNorm
BSVG §2 Abs1 Z1;Rechtssatz
Führung eines Jagdbetriebs auf eigene Rechnung und Gefahr durch einen Jagdausübungsberechtigten, der nach § 2 Abs. 3 Kärntner Jagdgesetz zum Bevollmächtigten bestellt ist, bejaht, da diesem auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung mit der Eigentümerin der Eigenjagd als Ertrag der Jagdausübung das Rehwild zur Gänze zufiel, wofür er einen Pauschalbetrag zu leisten und die Kosten für die Jagdaufsicht und die Wildfütterung aus Eigenem zu tragen hatte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005080079.X06Im RIS seit
05.07.2006