RS Vwgh 2006/5/18 2005/16/0260

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Veröffentlicht am 18.05.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/17/0103 E 14. Juli 1994 RS 4

Stammrechtssatz

In der Frage der Beweiswürdigung ist die Kontrollbefugnis des VwGH in der Richtung eingeschränkt, ob der maßgebende Sachverhalt ausreichend ermittelt wurde und ob die hiebei angestellten Erwägungen schlüssig sind, weshalb es dem Gerichtshof verwehrt ist, die vorgenommene Beweiswürdigung darüber hinaus auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen (Hinweis: E VS 3.10.1985, 85/02/0053).

Schlagworte

Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragSachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005160260.X07

Im RIS seit

29.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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