Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §36 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/19/0117 E 24. Juli 1991 RS 2Stammrechtssatz
Hat sich die belangte Behörde in ihrem Schriftsatz anläßlich der Vorlage der Akten des Verwaltungstrafverfahrens einer Stellungnahme zum Beschwerdevorbringen enthalten, kann dieser Schriftsatz nicht als eine den Anspruch auf Ersatz für Schriftsatzaufwand begründende Gegenschrift angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005020233.X02Im RIS seit
03.07.2006