RS Vwgh 2006/5/24 2004/04/0072

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.05.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2 Z2;
GewO 1994 §77 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/04/0066 E 29. Juni 2005 RS 1

Stammrechtssatz

Ist zu erwarten, dass von einer Betriebsanlage bei unterschiedlichen Betriebssituationen unterschiedlich hohe Immissionen auf die Nachbarn einwirken, so ist der Beurteilung im Rahmen der Prüfung des Genehmigungsantrages jene Betriebssituation zu Grunde zu legen, die bei den Nachbarn die höchsten Immissionen erwarten lässt (Hinweis auf das E vom 3.9.1996, Zl. 95/04/0189, und die dort zitierte Judikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004040072.X02

Im RIS seit

01.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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