RS Vwgh 2006/5/24 2004/04/0072

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.05.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2 Z2;
GewO 1994 §77 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/04/0165 E 14. September 2005 RS 1

Stammrechtssatz

Die Auswirkungen der zu genehmigenden Betriebsanlage bzw. der zu genehmigenden Änderung einer genehmigten Betriebsanlage sind unter Zugrundelegung jener Situation zu beurteilen, in der die Immissionen für die Nachbarn am ungünstigsten, d.h. am belastendsten sind.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004040072.X01

Im RIS seit

01.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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