RS Vwgh 2006/5/29 2003/09/0040

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §39a;
AVG §52 Abs2;

Rechtssatz

Nach dem gemäß § 39a AVG auch auf Dolmetscher anzuwendenden § 52 Abs. 2 AVG sind, wenn Amtsdolmetscher nicht zur Verfügung stehen, auch andere "geeignete" Personen als Dolmetscher von der Behörde beizuziehen. Auf eine Beeidigung kommt es dabei nicht an (Hinweis E 3.9.2002, Zl. 2001/09/0018).

Schlagworte

Beeidigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003090040.X02

Im RIS seit

06.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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