Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
Im Beschwerdefall hat eine GmbH & Co KG während des Tatzeitraums ihr Unternehmen an die Komplementär-GmbH verpachtet. Der an den Bf als Geschäftsführer der GmbH der Sache nach gerichtete Schuldvorwurf, sich während des Zeitraums der Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers bis zur Aufdeckung der bewilligungslosen Beschäftigung nicht mit der nötigen Sorgfalt um das Vorliegen aller Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne des AuslBG gekümmert zu haben (wodurch der Ablauf des Befreiungsscheins eines Arbeitnehmers unbemerkt geblieben ist), kann aus Anlass der Pacht des Unternehmens der KG durch die Komplementär-GmbH durch keinen davon zu unterscheidenden, nach dem AuslBG allenfalls in Betracht kommenden Schuldvorwurf ersetzt werden.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme VerwaltungsstrafrechtSpruch der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten InstanzVerantwortlichkeit (VStG §9) zur Vertretung berufenes OrganBerufungsverfahren Befugnisse der Berufungsbehörde hinsichtlich Tatbestand und SubsumtionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005090066.X05Im RIS seit
06.07.2006Zuletzt aktualisiert am
17.07.2012