Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Mangels Aufzählung im taxativen Katalog des § 26 Abs. 1 Stmk. BauG kommt den Nachbarn kein Mitspracherecht zur Frage zu, ob den Vorschriften betreffend die erforderliche Anzahl an Pflichtstellplätzen entsprochen wurde oder nicht.
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005060318.X03Im RIS seit
26.07.2006