Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Nur für einen aktuell gegebenen Bestand einer baulichen Anlage, die in der Zeit zwischen dem 1. Jänner 1969 und dem 31. Dezember 1984 errichtet wurde, kann eine Feststellung der Rechtmäßigkeit gemäß § 40 Abs. 2 Stmk. BauG vorgenommen werden, wobei für die Prüfung der materiellen Kriterien nach der früher geltenden Rechtslage der Zeitpunkt der Errichtung dieses Bestandes maßgeblich ist, was in gleicher Weise für die dabei zu beachtende relevante Sachlage gilt.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005060355.X04Im RIS seit
29.06.2006