RS Vwgh 2006/5/30 2003/12/0044

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Veröffentlicht am 30.05.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs1 Z3 idF 1995/297;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Bei der Frage, ob gemäß § 20b Abs. 1 Z. 3 GehG 1956 für die Wegstrecke zwischen der Wohnung des Beamten und seiner Dienststelle ein öffentliches Beförderungsmittel zweckmäßigerweise in Betracht kommt, handelt es sich um eine Rechtsfrage, weshalb die von der Behörde angenommene Außerstreitstellung durch den Beamten nicht in Betracht kommt.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003120044.X02

Im RIS seit

12.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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