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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Im PT-Schema besteht grundsätzlich weder ein Recht auf Ernennungen zur Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses noch auf Ernennungen im Dienstverhältnis (Überstellungen, Beförderungen). Dem Beamten kommt in derartigen Verfahren keine Parteistellung und daher auch kein Antragsrecht zu (vgl. das hg. Erkenntnis vom 31. Jänner 2006, Zl. 2005/12/0262). Solche Rechte sind auch aus § 65 Abs. 3 erster Satz PBVG 1996 nicht ableitbar (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. Februar 2006, Zl. 2005/12/0145).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005120261.X01Im RIS seit
02.08.2006Zuletzt aktualisiert am
10.11.2009