RS Vwgh 2006/5/30 2003/12/0044

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Veröffentlicht am 30.05.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs1 idF 1995/297;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1713/74 E 16. Oktober 1975 VwSlg 8900 A/1975 RS 1

Stammrechtssatz

Die Zweckmäßigkeit der Benützung öffentlicher Beförderungsmittel kann nicht mit der Begründung verneint werden, daß die Benützung des eigenen Kraftfahrzeuges zweckmäßiger wäre.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003120044.X04

Im RIS seit

12.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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