RS Vwgh 2006/5/30 2003/12/0044

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Veröffentlicht am 30.05.2006
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs1 idF 1995/297;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/12/0059 E 17. Februar 1993 RS 1

Stammrechtssatz

Der Tatbestand des § 20b Abs 1 GehG schließt auch den Fall ein, daß öffentliche Beförderungsmittel zwar vorhanden sind, ihre Benützung durch den Beamten aber nicht als zweckmäßig angesehen werden kann. Dies ist aber zu verneinen, wenn öffentliche Beförderungsmittel nur für eine relativ kurze Teilstrecke in Frage kämen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003120044.X03

Im RIS seit

12.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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