RS Vwgh 2006/5/30 2005/06/0318

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.2006
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauG Stmk 1995 §26 Abs1;
BauRallg;

Rechtssatz

Ein allgemeiner Schutz gegen die behaupteten bzw. befürchteten Lichtreflexionen von der Fassade ist aus dem Katalog des § 26 Abs. 1 Stmk. BauG (und den darin bezogenen Rechtsnormen) nicht abzuleiten.

Schlagworte

Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005060318.X02

Im RIS seit

26.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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