RS Vwgh 2006/5/30 2005/12/0087

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Veröffentlicht am 30.05.2006
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Index

41/01 Sicherheitsrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs2;
SPG RichtlinienV 1993 §1 Abs3;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/12/0086 E 5. Juli 2006

Rechtssatz

Der Beurteilung nach dem dritten Tatbestand des § 56 Abs. 2 BDG 1979 steht nicht entgegen, dass sich die belangte Behörde nur auf die beiden ersten Tatbestände nach dieser Bestimmung berufen hat, weil das von ihr ebenfalls schon im Kern verwendete Argument einer Pflichtenkollision nach § 1 Abs. 3 RichtlinienV 1993 dem dritten Tatbestand unterstellt werden kann. Die Beantwortung der Frage, ob auch der Tatbestand der Behinderung der Erfüllung der dienstlichen Aufgaben des Beamten oder der Befangenheit nach § 56 Abs. 2 BDG 1979 vorliege, kann folglich dahingestellt bleiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005120087.X07

Im RIS seit

03.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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