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41/01 SicherheitsrechtNorm
BDG 1979 §56 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/12/0086 E 5. Juli 2006Rechtssatz
Der Beurteilung nach dem dritten Tatbestand des § 56 Abs. 2 BDG 1979 steht nicht entgegen, dass sich die belangte Behörde nur auf die beiden ersten Tatbestände nach dieser Bestimmung berufen hat, weil das von ihr ebenfalls schon im Kern verwendete Argument einer Pflichtenkollision nach § 1 Abs. 3 RichtlinienV 1993 dem dritten Tatbestand unterstellt werden kann. Die Beantwortung der Frage, ob auch der Tatbestand der Behinderung der Erfüllung der dienstlichen Aufgaben des Beamten oder der Befangenheit nach § 56 Abs. 2 BDG 1979 vorliege, kann folglich dahingestellt bleiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005120087.X07Im RIS seit
03.08.2006Zuletzt aktualisiert am
18.11.2015