RS Vwgh 2006/5/31 2003/13/0015

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Veröffentlicht am 31.05.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/15/0016 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/13/0017 E 31. Mai 2006

Rechtssatz

Da die Abgabepflichtige den Gewinn für einen Zeitraum ermittelt hatte, der für sie steuerrechtlich nicht maßgeblich war, war die Abgabenbehörde verpflichtet, den Gewinn im Schätzungswege zu berechnen (Hinweis E 25. November 1999, 99/15/0194).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003130015.X03

Im RIS seit

29.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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