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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
EStG 1988 §2 Abs2;Rechtssatz
Im Einklang mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes in ihrer Modifikation durch das Erkenntnis des verstärkten Senates vom 3. Juli 1996, 93/13/0171, VwSlg 7107 F/1996, hat auch der Verordnungsgeber die Beurteilung einer Tätigkeit als Einkunftsquelle bei der Bewirtschaftung solcher Güter, die sich typischerweise für Zwecke der Einkommensverwendung eignen, an die Voraussetzung geknüpft, dass die Betätigung innerhalb eines vertretbaren Zeitraumes einen der Besteuerung zugänglichen wirtschaftlichen Erfolg erbringt. Diese Bedingung wäre aufgegeben, wollte man diesen Zeitraum im Ergebnis jährlich neu zu laufen beginnen lassen. Die Ermittlung des in den Verordnungen mit unterschiedlichen Ausdrücken bezeichneten Zeitraumes setzt logisch vielmehr eine Fixierung seines Beginns voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2001130171.X02Im RIS seit
29.06.2006Zuletzt aktualisiert am
28.06.2012