Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §62 Abs4;Rechtssatz
Nach § 56 VwGG war dem Beschwerdeführer Kostenersatz zuzusprechen, weil die Erlassung des Berichtigungsbescheides hinsichtlich eines einzelnen Beschwerdepunktes zu einer Klaglosstellung des Beschwerdeführers geführt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002130072.X04Im RIS seit
29.06.2006Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011