RS Vwgh 2006/5/31 2003/13/0015

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Veröffentlicht am 31.05.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1988 §8 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/15/0016 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/13/0017 E 31. Mai 2006

Rechtssatz

Mehrgewinne einer Kapitalgesellschaft, die in ihrem Betriebsvermögen keinen Niederschlag gefunden haben, sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes regelmäßig als den Gesellschaftern verdeckt zugeflossene Ausschüttungen anzusehen (siehe für viele etwa die hg. Erkenntnisse vom 21. September 2005, 2002/13/0230, 0231, und 2001/13/0261, 0262, jeweils mit weiteren Nachweisen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003130015.X05

Im RIS seit

29.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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