Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §8 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/15/0016 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/13/0017 E 31. Mai 2006Rechtssatz
Mehrgewinne einer Kapitalgesellschaft, die in ihrem Betriebsvermögen keinen Niederschlag gefunden haben, sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes regelmäßig als den Gesellschaftern verdeckt zugeflossene Ausschüttungen anzusehen (siehe für viele etwa die hg. Erkenntnisse vom 21. September 2005, 2002/13/0230, 0231, und 2001/13/0261, 0262, jeweils mit weiteren Nachweisen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003130015.X05Im RIS seit
29.06.2006Zuletzt aktualisiert am
10.08.2009