RS Vwgh 2006/6/1 2005/07/0042

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Veröffentlicht am 01.06.2006
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Index

L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Steiermark
80/06 Bodenreform

Norm

AgrGG Stmk 1985 §43 Abs1;
AgrGG Stmk 1985 §6 Abs3;
FlVfGG §21;
FlVfGG §36;

Rechtssatz

Gerade durch den Eintritt eines Neumitgliedes (hier: des DrittBf) in eine Agrargemeinschaft können Änderungen in der bisher üblichen Nutzungsweise des agrargemeinschaftlichen Grundstückes und damit dessen Bewirtschaftung auftreten. Zur Erreichung des Zieles der Gewährleistung einer zweckmäßigen Benutzung und Bewirtschaftung der gemeinschaftlichen Grundstücke erweisen sich (auch) für diesen Fall Regelungen in Form eines Almwirtschaftsplanes bzw einer Weideordnung als sinnvoll und notwendig, um Streitigkeiten zu vermeiden. Darin liegt ein Indiz dafür, dass die Verfügung vorläufiger Verwaltungssatzungen im vorliegenden Fall geboten erschien.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005070042.X02

Im RIS seit

04.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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