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L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrGG Stmk 1985 §43 Abs1;Rechtssatz
Gerade durch den Eintritt eines Neumitgliedes (hier: des DrittBf) in eine Agrargemeinschaft können Änderungen in der bisher üblichen Nutzungsweise des agrargemeinschaftlichen Grundstückes und damit dessen Bewirtschaftung auftreten. Zur Erreichung des Zieles der Gewährleistung einer zweckmäßigen Benutzung und Bewirtschaftung der gemeinschaftlichen Grundstücke erweisen sich (auch) für diesen Fall Regelungen in Form eines Almwirtschaftsplanes bzw einer Weideordnung als sinnvoll und notwendig, um Streitigkeiten zu vermeiden. Darin liegt ein Indiz dafür, dass die Verfügung vorläufiger Verwaltungssatzungen im vorliegenden Fall geboten erschien.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005070042.X02Im RIS seit
04.07.2006Zuletzt aktualisiert am
02.03.2009