RS Vwgh 2006/6/1 2006/15/0021

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Veröffentlicht am 01.06.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §188;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/15/0198 E 10. September 1998 VwSlg 7306 F/1998 RS 1

Stammrechtssatz

Im Falle des Vorliegens eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO dürfen Betriebsausgaben (Sonderbetriebsausgaben), die in Zusammenhang mit der mitunternehmerischen Tätigkeit stehen, aber nicht in den Feststellungsbescheid Eingang gefunden haben, nicht im Einkommensteuerverfahren Berücksichtigung finden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006150021.X01

Im RIS seit

03.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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