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L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrGG Stmk 1985 §43 Abs3;Rechtssatz
§ 43 Abs. 3 Stmk AgrGG 1985 ist im Zusammenhang mit der Durchführung eines Regulierungsverfahrens zu sehen; bei derart kleinen Agrargemeinschaften kann zwar die Erlassung einer gesonderten Satzung entfallen, allerdings sind diesfalls in die Haupturkunde die notwendigen Bestimmungen aufzunehmen und ist in der Regel ein gemeinsamer Verwalter zu bestellen. § 43 Abs. 3 legcit trifft aber auf den vorliegenden Fall deshalb nicht zu, weil hinsichtlich dieser Agrargemeinschaft kein Regulierungsverfahren anhängig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005070042.X03Im RIS seit
04.07.2006Zuletzt aktualisiert am
02.03.2009