Index
L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrGG Stmk 1985 §4 Abs2;Rechtssatz
§ 4 Abs. 2 Stmk AgrGG 1985 sieht in jedem Fall einer Veräußerung oder Absonderung eines Anteilsrechtes die Notwendigkeit der Erteilung einer Bewilligung der Agrarbehörde vor, die sich zum einen daran zu orientieren hat, ob und inwieweit "die aus der Mitgliedschaft fließenden Nutzungen den ordentlichen Bedarf der Stammsitzliegenschaft übersteigen" und die zum anderen die Versagungsgründe des Abs. 3 des § 4 (Eintritt einer dem wirtschaftlichen Zweck der Agrargemeinschaft abträglichen Zersplitterung oder Anhäufung der Anteilsrechte einerseits, Anteilsrechtserwerb erfolgt nicht aus wirtschaftlichen sondern aus anderen Zwecken andererseits) zu beachten hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005070042.X05Im RIS seit
04.07.2006Zuletzt aktualisiert am
02.03.2009