Index
L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrBehG 1950 §7 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2005/07/0119Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/07/0026 B 27. Mai 2004 RS 1 (hier nur erster Satz)Stammrechtssatz
Die Aufrechterhaltung, Neubegründung oder Auflassung von Grunddienstbarkeiten stellt einen Teil der Entscheidung über die gesetzliche Abfindung im Zusammenlegungsverfahren dar (Hinweis E 26.2.1987, 86/07/0270). Eine Berufung, die sich gegen die Aufrechterhaltung, Neubegründung oder Auflassung von Grunddienstbarkeiten im Zusammenlegungsplan richtet, betrifft daher die Frage der Gesetzmäßigkeit der Abfindung bei der Zusammenlegung oder Flurbereinigung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke im Sinne des § 7 Abs 2 Z 3 AgrBehG 1950.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete BodenreformEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005070044.X02Im RIS seit
05.07.2006