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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/09/0068 E 4. September 2003 RS 3 (hier im Zusammenhang mit der Abweisung einer gegen den Mehrheitsbeschluss einer Agrargemeinschaft erhobenen Minderheitenbeschwerde)Stammrechtssatz
Da aus dem Inhalt des angefochtenen Bescheides, mit dem der Devolutionsantrag abgewiesen wurde, zweifelsfrei hervorgeht, dass die belangte Behörde das Vorliegen eines Rechtsanspruches auf Erlassung eines Bescheides in der Sache selbst verneint hat, liegt in der an Stelle einer Zurückweisung des Antrages erfolgten Abweisung lediglich ein Vergreifen im Ausdruck mit dem Ergebnis, dass mit dem Bescheid keine meritorische Entscheidung in Form einer Abweisung des Antrages vorgenommen wurde (Hinweis: E 13. März 2002, 2001/12/0181).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005070035.Y05Im RIS seit
03.07.2006