RS Vwgh 2006/6/1 2002/15/0174

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Veröffentlicht am 01.06.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/13/0022 E 3. August 2004 RS 6

Stammrechtssatz

Schätzen ist ein Akt der Feststellung tatsächlicher Gegebenheiten und Verhältnisse, die trotz Bemühens der Behörde um Aufklärung nicht mit der erforderlichen Sicherheit ermittelt werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002150174.X07

Im RIS seit

09.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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