RS Vwgh 2006/6/8 2005/03/0245

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.06.2006
beobachten
merken

Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E13206000
E3L E13301300
95/01 Elektrotechnik
99/07 Postwesen Fernmeldewesen

Norm

31989L0336 Elektromagnetische Verträglichkeits-RL Art4;
32002L0020 Genehmigungs-RL;
32004L0108 Elektromagnetische Verträglichkeits-RL Anh1 Z1 lita;
32004L0108 Elektromagnetische Verträglichkeits-RL Art13;
EMVV 1995 §4;
EURallg;
Fernmeldeunion Satzung 1994 Art45;
Fernmeldeunion VO Funk 1994 Art15.12;

Rechtssatz

Den Richtlinien 89/336/EWG und 2004/108/EG im Zusammenspiel mit der Genehmigungsrichtlinie 2002/20/EG liegt - wie auch der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion (vgl insb deren Art 45) sowie der Vollzugsordnung für den Funkdienst (vgl deren Art 15.12) - das Prinzip zu Grunde, dass Störungen grundsätzlich vermieden werden sollen. Die Schutzanforderungen, dass "die Erzeugung elektromagnetischer Störungen soweit begrenzt wird, dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten sowie sonstigen Geräten möglich ist" (Art 4 Richtlinie 89/336/EWG), bzw dass Betriebsmittel nach dem Stand der Technik so konstruiert und gefertigt sein müssen, dass "die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen keinen Pegel erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist" (Anh I Z 1 lit a Richtlinie 2004/108/EG), gelten unbedingt, ohne dass es im Fall einer Missachtung der Schutzanforderungen auf nachgewiesene Störungen konkreter Anlagen ankäme. Dies zeigt sich auch deutlich im Zusammenhang mit der Regelung betreffend ortsfeste Anlagen in Art 13 Richtlinie 2004/108/EG.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005030245.X05

Im RIS seit

17.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten