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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FrPolG 2005 §60 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/18/0459 E 14. November 1996 RS 1Stammrechtssatz
An der Bekämpfung des Menschenhandels, einer besonderen Art grenzüberschreitender Kriminalität, besteht ein großes öffentliches Interesse (Hier: Der Fremden wurde gewerbsmäßige Tatbegehung zur Last gelegt; die darin gelegene Neigung zu chronischer Kriminalität läßt die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes zur Verhinderung von strafbaren Handlungen auch unter Bedachtnahme auf ihren ca viereinhalbjährigen Aufenthalt in Österreich und ihre Ehe als dringend geboten erscheinen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006180118.X02Im RIS seit
18.07.2006Zuletzt aktualisiert am
20.08.2013