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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §26 Abs2;Rechtssatz
Die (bloße) Erhebung einer Beschwerde an den VwGH gegen den im Instanzenzug ergangenen Entziehungsbescheid (und gegen den damit ergangenen Auftrag gemäß § 26 Abs. 8 FSG 1997) befreit den Bf noch nicht von der Verpflichtung, sich einer Nachschulung zu unterziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003110168.X01Im RIS seit
19.07.2006