RS Vwgh 2006/6/20 2003/11/0168

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.2006
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §26 Abs2;
FSG 1997 §26 Abs8;

Rechtssatz

Die (bloße) Erhebung einer Beschwerde an den VwGH gegen den im Instanzenzug ergangenen Entziehungsbescheid (und gegen den damit ergangenen Auftrag gemäß § 26 Abs. 8 FSG 1997) befreit den Bf noch nicht von der Verpflichtung, sich einer Nachschulung zu unterziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003110168.X01

Im RIS seit

19.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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