Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §19;Rechtssatz
§ 28 Abs. 5 zweiter Satz FrG 1997 steht der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung an Asylwerber, denen ein vorläufiges Aufenthaltsrecht zukommt, entgegen (Hinweis E 23. November 2004, 2004/21/0255). Bei Fremden, die nach dem Asylgesetz vorläufig aufenthaltsberechtigt waren, handelt es sich nicht um solche, die iSd § 14 Abs. 2 zweiter Satz FrG 1997 bereits niedergelassen sind, weshalb im Anschluss an diese vorläufige asylrechtliche Aufenthaltsberechtigung der Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung nicht im Inland gestellt werden darf (Hinweis E 8. September 2005, 2005/18/0512; E 26. November 2002, 2002/18/0235).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006210108.X01Im RIS seit
18.07.2006Zuletzt aktualisiert am
19.02.2009