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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
BDG 1979 §43 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/09/0220 E 23. November 2005 RS 2 (Hier mit dem Zusatz: Dass die wiederholte Beteiligung des Beamten am Verbrechen der Schlepperei geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die korrekte Erfüllung seiner allgemeinen Dienstpflichten zu gefährden, liegt auf der Hand.)Stammrechtssatz
Ein besonderer Funktionsbezug kann dort dahinstehen, wo durch das Verhalten des Beamten das Vertrauen der Allgemeinheit in die korrekte Erfüllung seiner allgemeinen Dienstpflichten im Sinne des § 43 Abs. 1 BDG 1979 gefährdet erscheint. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass Schutzobjekt der Norm des § 43 Abs. 2 BDG 1979 im weitesten Sinn die Funktionsfähigkeit der Verwaltung ist (Hinweis auf Kucsko-Stadlmayer, Das Disziplinarrecht der Beamten, 3. Auflage 2003, Seite 124, unter Verweis auf die EB, 11 Blg NR, 15. GP, 85).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005090041.X02Im RIS seit
02.08.2006