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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2005/09/0049Rechtssatz
Es besteht kein abstraktes Recht "des Beschwerdeführers auf Feststellung, dass seine Suspendierung im Zeitraum vom 28. 10. 2004 bis zum 14. 12. 2004 ..... zu Unrecht über" ihn "ausgesprochen worden" sei. Ein solches Recht wird dem Landeslehrer auch durch das LDG 1984 nicht eingeräumt, weil dieses Gesetz weder in seinem § 80 Abs. 6 noch an anderer Stelle eine Ermächtigung zu einer derartigen Feststellung enthält und auch keine rückwirkende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer von der Dienstbehörde ausgesprochenen vorläufigen Suspendierung vorsieht.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005090039.X01Im RIS seit
09.11.2006