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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §5;Rechtssatz
Bei Dauerdelikten erfüllt die Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustandes den Tatbestand; ein während des Zeitraumes hinzukommender Vorsatz stellt den Tatbestand her (Fuchs, Österreichisches Strafrecht, Allgemeiner Teil I, 6. Auflage, 113); bei diesen Delikten kann es geschehen, dass ein ursprünglich nicht strafbares Verhalten durch mala fides superveniens von deren Eintritt an strafbar wird (Rittler, Lehrbuch des Österreichischen Strafrechts, Allgemeiner Teil 2, 88).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004050113.X06Im RIS seit
26.07.2006Zuletzt aktualisiert am
07.11.2012