RS Vwgh 2006/6/27 2004/05/0113

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2006
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §5;
VStG §22 Abs1;
VStG §31 Abs2;
VStG §9 Abs1;

Rechtssatz

Bei Dauerdelikten erfüllt die Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustandes den Tatbestand; ein während des Zeitraumes hinzukommender Vorsatz stellt den Tatbestand her (Fuchs, Österreichisches Strafrecht, Allgemeiner Teil I, 6. Auflage, 113); bei diesen Delikten kann es geschehen, dass ein ursprünglich nicht strafbares Verhalten durch mala fides superveniens von deren Eintritt an strafbar wird (Rittler, Lehrbuch des Österreichischen Strafrechts, Allgemeiner Teil 2, 88).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004050113.X06

Im RIS seit

26.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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