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L80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Im Rahmen des eingereichten Bauprojektes muss die geplante land- und forstwirtschaftliche Nutzung dargelegt werden, es genügt also nicht, wenn die bloße Absicht zu einer solchen Nutzung im Verwaltungsverfahren ins Treffen geführt wird (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 17. September 1996, Zl. 96/05/0076). (Hier: Daraus folgt, dass die Bauwerberin im Rahmen des Betriebskonzeptes jedenfalls auch darlegen hätte müssen, welche landwirtschaftlichen Flächen in welcher Form von ihr im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebes genutzt werden sollen.)
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005050243.X06Im RIS seit
21.07.2006