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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Abstandsregelung des § 13 Abs. 12 Stmk. BauG betrifft auf Grund ihres Wortlautes nur den Schutz der bestehenden Nachbarschaft vor einer Belästigung oder Gesundheitsgefährdung durch eine projektierte bauliche Anlage, nicht jedoch den Schutz der künftigen Bewohner bzw. Benutzer einer projektierten baulichen Anlage vor bereits bestehenden Beeinträchtigungen (Hinweis im Zusammenhang mit der Problematik der heranrückenden Bebauung auf das E vom 28. März 2006, Zl. 2002/06/0135).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005060013.X03Im RIS seit
21.07.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008